Diebstahl er EC-Karte – Wer kommt für den Schaden auf?

Die fast an allen Ecken stehenden Bankautomaten haben das Leben der Bankkunden in vielen Hinsichten erleichtert. Eine wichtige Ausnahme bildet der Fall, im Karte und möglicherweise auch Pin in falsche Hände gelangen. Wird dann das Konto geplündert, ist der Jammer groß und der Streit plus/minus Haftung beginnt. Wird mit einer entwendeten EC-Karte Geld abgehoben, stellen sich die Banken meist auf den Standpunkt, der Karteninhaber habe unvorsichtigerweise die Karte neben anderen das zugehörigen PIN zusammen aufbewahrt und verweigern die Auszahlung. Kann die Pin erraten werden? Ein Bezahlverfahren mit EC-Karte sei so sicher, dass ein Betrug nur über die dazugehörige PIN möglich sei. Berechnungen zufolge stehen die Chancen, geboren Geheimzahl zu erraten, bei 1:9999, so die Banken. Immer wieder werden entgegengesetzte Vermutungen laut (Stichwort „Cracking“), konnten aber bisher die Rechtslage unreal beeinflussen. Nach der Rechtsprechung des BGH kommt den Banken daher unter bestimmten Voraussetzungen die Grundsätze übern Beweis des ersten anscheins zugute. Die vom BGH aufgestellten Grundsätze zum Abhandenkommen einer EC-Karte mit anschließendem unbefugten Karteneinsatz die PIN sind ebenso auf den Einsatz von Kreditkarten anwendbar. Karteninhaber bei Schäden bis zu 150 Euro selbst haften, wenn die Bankkarte verloren geht oder gestohlen wird.

Vorteile von POS

Daher sollten stationäre Händler ihre Vorteile auch ausspielen und persönliche Interaktivität und Relevanz am POS anbieten. Die Basis hierfür war nie besser und breiter. Aber: Technologie ist kein Selbstzweck. Denn die größte Gefahr ist, den Shopper mit seinen Bedürfnissen aus den Augen zu verlieren und sich von technischen Lösungen blenden zu lassen, die ihm keinen Mehrwert bieten. Der Kunde ist und bleibt das Maß der Dinge im POS-Marketing. Kampagnen, die 2017 beim POS Marketing Award des SAA Gold gewannen, belegten eindrucksvoll, dass heutzutage kaum eine POS-Kampagne mehr ohne integrierte Online-Maßnahmen auskommt. Ferner zeigt sich, dass die Digitalisierung dem stationären Handel kräftig begünstigen kann – wenn das Konzept stimmt. Unter diesem Leitgedanken beginnt am 29. Januar 2018 die Einreichungsphase für den POS Marketing Award 2018, gleichzeitig die nationale Vorausscheidung für den Europäischen IMC Award der European Association of Communications Agencies (EACA). Agenturen haben die Möglichkeit, ihre 2017 realisierten Top-Kampagnen von einer unabhängigen, multi-funktionalen Fachjury bewerten und mit Gold, Silber oder Bronze prämieren zu lassen.

Kassenrollen und Belege für POS

In den folgenden Artikeln möchten wir Sie rund um das Thema der Kassenrollen und Belege informieren. Ein Kassenbon oder auch Kassenzettel genannt, ist die viele Male verwendete Bescheinigung über die Bezahlung eines Einkaufs oder einer Dienstleistung. Auf einen Nenner gebracht wird der Bon sofort erstellt. Dabei wird auf unempfindliche und kostengünstige Druckverfahren mittels wartungsarmer Bondrucker und Endlosrollen aus Papier gesetzt. Hiermit Ende des 20. Jahrhunderts kommt dabei der Thermodruck mehr und mehr zum Einsatz. Bei diesem werden spezielle Rollen aus Thermopapier verwendet. Über die notwendigen Angaben von Kleinbetragsrechnungen, beinhalten Kassenbons oft auch ab einem Wert von 150,00€ Angaben für eine Rechnung. Ausgenommen hiervon ist die Angabe des Leistungsempfängers und eine weitere Empfangsbestätigung über die Zahlung. Zu Marketingzwecken werden Kassenbons auch gern verwendet. So sollen e. g. aufgedruckte Coupons zu weiteren Einkäufen animieren. Die Rückseite der Bons wird häufig für Ermächtigungen bei unbaren Zahlungen, wie die Einzugsermächtigung im elektronischen Lastschriftverfahren oder auch für Hinweise auf bestimmte Bedingungen, wie die AGB genutzt.

Positives Beispiel bei unrechtmäßig abgebuchten Beträgen? Wie es gehen sollte zeigte mir neulich die comdirect Bank und auch die DKB Bank. Beide Kreditkarten nutze ich verreist und auch beim Bezahlen in Online-Shops. Die DKB Bank rief mich sogar an, um mehrere Abbuchungen abzufragen. Im Online-Banking waren diese nicht wahrnehmbar für mich, da die Bank direkt skeptisch war und die Beträge abgeblockt hat. Mir entstand dadurch keinen Schaden außer, dass ich eine neue Kreditkarte bekommen habe. Bei der comdirect Bank habe einen Betrag angemerkt, der nicht von mir abgehoben wurde. Direkt im Online Banking konnte ich ein Dokument herunterladen, ausfüllen und per Email bald Bank senden. Bereits wenige Tage nach dem Anzeigen der Beträge wurde mir das Geld wieder aufm Konto gutgeschrieben und einem VISA-Unternehmen zur Nachverfolgung in Auftrag gegeben. Ich habe nie mehr was gehört und war zufrieden. Negatives Beispiel wie anfangs erwähnt ist die N26 Bank. Hier kann ich nichts unversucht lassen sagen: Finger weg!